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„Quarantäne gilt künftig ohne Anordnung“

„Das Kreisgesundheitsamt passt Abläufe zur Kontaktnachverfolgung an“, heißt es aktuell aus dem Landkreis Siegen-Wittgenstein. „Auf jede infizierte Person kommen zahlreiche Kontaktpersonen, die informiert, befragt und gegebenenfalls getestet werden müssen.“ Dies sei „eine Mammutaufgabe“.

Selbst tätig werden

Das Land Nordrhein-Westfalen reagiert nun und setzt verstärkt auf Eigeninitiative und die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger. Auch ohne Bescheid der Behörde müssen sich Personen jetzt bei einem positiven PCR-Test isolieren und ihre Kontaktpersonen schnellstmöglich eigenständig informieren. Beim Freitesten gelten ebenfalls neue Regeln, auch hier läuft nun vieles automatisch nach den Vorgaben der NRW-Corona-Test-und Quarantäne-Verordnung.

Jetzt per SMS

Wer einen positiven PCR-Test hat wird künftig per SMS über das Ergebnis informiert. Ein Link führt auf die Info-Seite des Gesundheitsamtes, auf der häufig gestellte Fragen beantwortet werden. Ist nur eine Festnetznummer bekannt, wird versucht, den Befund zeitnah telefonisch durchzugeben.
Auch eine mündliche oder schriftliche Anordnung der Isolierung ist nach der neuen Verordnung nicht mehr vorgesehen.

Gummibärchen unter Glas: grün bei grün und rot bei rot
Wenn ein PCR-Test positiv ausgefallen ist, wird das Ergebnis zwar nach wie vor dem Kreis-Gesundheitsamt gemeldet, Betroffene müssen sich aber selbstständig isolieren.. (Foto: Markus Distelrath)

Positiv Getestete bekommen vom Kreisgesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind und der einen Genesenennachweis enthält.  Konkret gilt folgendes:

  • Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test. 
  • Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
  • Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten. 
  • Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten. Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.

Mehr Infos

Nicht in Quarantäne müssen alle, die geboostert sind, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
Weiteres findet sich unter mags.nrw/ coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.