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Corona-Situation: neue Richtlinien im Landkreis

Seit dem vergangenen Montag, 17. Januar, gelten im Landkreis Marburg-Biedenkopf die sogenannten Hotspot-Regeln des Landes. Diese bringen weitere Verschärfungen mit sich.
Die nun geltenden Hotspot-Regeln im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind auf der Homepage des Landes unter hessen.de zu finden. Zudem hat die hessische Landesregierung ihre Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese Anpassungen gelten ebenfalls seit Montag.

Neue Allgemeinverfügung

Um das in den Hotspot-Regeln vorgegebene Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen sowie die Maskenpflicht in Fußgängerzonen kreisbezogen zu präzisieren und zu ergänzen, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Diese ist seit dem gestrigen Mittwoch, 19. Januar, in Kraft.

Ein Bier mit Schaumkrone
Der Konsum von Alkohol ist an bestimmten öffentlichen Orten im Kreisgebiet untersagt. (Foto: Markus Distelrath)

Der Konsum von Alkohol ist an bestimmten öffentlichen Orten im Kreisgebiet untersagt. Diese Orte legt der Kreis nach Rückmeldung der Kommunen in seiner Allgemeinverfügung fest. Außerdem gilt dann eine erweiterte Maskenpflicht an festgelegten Örtlichkeiten. Diese werden ebenfalls in der Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter lkmb.de einsehbar.