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Dreierlei Straftaten aus dem Hinterland

Aufmerksamer Frechenhäuser:

Dank eines aufmerksamen Zeugen, der einen Diebstahl beobachtet hatte und schnell reagierte, verlief die Fahndung nach einem Kleinlastwagen erfolgreich. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stemmten und wuchteten die Insassen des Sprinters in der Haingasse in Frechenhausen einen großen Trinkwassertank von einem Grundstück zu ihrem Auto und verluden ihn.
Ein Auftrag oder die Genehmigung zur Entsorgung vom Eigentümer lag nicht vor. Die Polizei stellte bei den Ermittlungen noch weitere Umstände fest, die den Verdacht von Verstößen gegen Sozialvorschriften, gegen das Kreislauf-Wirtschaftsgesetz und gegen Umweltdelikte des Strafgesetzbuches begründeten. Die Staatsanwaltschaft Marburg ordnete gegen das in Köln lebende Paar im Alter von 34 und 26 Jahren eine Sicherheitsleistung und damit die Entlassung nach den notwendigen polizeilichen Maßnahmen an. Den eingeladenen Tank mussten die beiden beim Eigentümer wieder ausladen.

Ärger in Bad Endbach

Die Gemeinde Endbach erstattete jetzt eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Danach wurden bereits am Donnerstag, 8. April auf dem Verbindungsweg von Schlierbach nach Hülshof drei mit Farbe beschmierte Verkehrszeichen festgestellt. Mehr als die Form der Schilder war nicht mehr erkennbar. Der Schaden beträgt mehrere hundert Euro. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Biedenkopf, Telefon 06461-929 50.

Randale in Gladenbach

Ein betrunkener Mann sorgte am Montag, 19. April, gegen 22.25 Uhr, für den Einsatz mehrerer Polizeistreifen. Der 23-Jährige zerschlug in einem Haus in der Gladenbacher Kreuzstraße eine Fensterscheibe und einen Fuß einer Gartenbank im Innenhof.
Die Polizei nahm den zunächst geflüchteten Mann wenig später in der Stadtmitte vorübergehend in Gewahrsam.

Betrunkener Mann mit leerer Wodkaflasche liegt über den Tisch gebeugt
Der Alkotest des Mannes zeigte 1,94 Promille. Er kam in Gewahrsam. (Symbolfoto: Laura M.)

Er hatte sich inzwischen beruhigt. Allerdings muss er sich demnächst wegen der Sachbeschädigungen verantworten. Der Schaden beträgt mindestens 500 Euro.