Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Untersuchung symptomatischer Patienten ausschließlich Aufgabe der niedergelassenen Ärzte und nicht mehr Aufgabe des Kreis-Gesundheitsamtes. Bei entsprechenden Beschwerden sollte man sich also direkt an seinen behandelnden Arzt wenden, in diesem Fall am besten nach einer telefonischen Voranmeldung.
Notwendige Behandlung
Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil nur der behandelnde Arzt bei entsprechenden Beschwerden auch eine notwendige Behandlung einleiten kann.
Das Gesundheitsamt testet im Wesentlichen nur Kontaktpersonen. Das betrifft also Personen, die engen Kontakt zu einem Erkrankten hatten.

Diese Testungen liegen in Siegen-Wittgenstein zurzeit bei über 100 Personen täglich. Die Tests der Kontaktpersonen werden am Testzentrum des Kreises an der Universität Siegen (Haardter Berg) sowie zum Teil in Einrichtungen selbst durchgeführt.