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Landkreis

„Nutzung von Grundwasser muss gemeldet werden“

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Nutzung von Grundwasser, beispielsweise durch Betrieb eines Gartenbrunnens, gemeldet werden muss. Denn lange Trocken- und Hitzeperioden, wie sie in den Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019 vorgekommen sind, können dem Grundwasserbestand zusetzen.

Im Fokus

Die klimatischen Veränderungen der vergangenen Jahre haben dazu beigetragen, dass die lebenswichtige Ressource Wasser noch stärker in den Fokus gerückt ist.
Anders als etwa bei Flüssen, Bächen und Seen ist ein Rückgang von Grundwasser nicht einfach zu erkennen. Durch die zuletzt überdurchschnittlich nassen Wintermonate ist die Lage hessenweit zwar aktuell entspannter, dennoch können lange Trocken- und Hitzeperioden dem Grundwasser zusetzen.

Brunnen vor einem Schloss
Wer Grundwasser (etwa mit Gartenbrunnen) entnimmt, ohne dies zu melden, kann mit einem Bußgeld belegt werden. (Foto: Werner Weisser)

Dabei können auch vermeintlich geringe Entnahmemengen von Bedeutung sein. Nur durch die Meldung einer Wasserentnahme ist ein vollständiges Bild der aktuellen Grundwassernutzung möglich.

Bußgelder

Die Entnahme von Grundwasser ohne Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für weitere Informationen steht der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz unter der Telefonnummer 06421-405 14 30 sowie per E-Mail an RonzheimerP @marburg-biedenkopf.de zur Verfügung.