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„Mist gebaut“ – und was dann?

Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, sobald Polizei und Staatsanwaltschaft wegen einer zur Last gelegten Straftat ermitteln und es zu einer Verhandlung beim Jugendgericht kommen kann. Bei richterlichen Auflagen und Weisungen hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf daher eine Bandbreite von passgenauen Maßnahmen, zu denen die Jugendgerichtshilfe vermittelt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, der Justiz, Schulen und Unternehmen. Die jungen Menschen können so beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen oder an einem Verkehrsseminar teilnehmen.

Information

Die Jugendgerichtshilfe informiert, berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende nach eventuellen strafrechtlichen Verfehlungen. Sie ist beim Fachbereich Familie Jugend und Soziales und dort im Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst angesiedelt.

Unterstützung

Unterstützung bietet die Jugendgerichtshilfe auch nach der Gerichtsverhandlung an.“Unser Angebot ist kostenlos und freiwillig. Ziel für uns ist es immer, eine weitere Straffälligkeit zu verhindern“, sind sich Landrätin Kirsten Fründt und Uwe Pöppler, Fachbereichsleiter Familie, Jugend und Soziales, einig.

Gesetzbuch im Vordergrund, dahinter schemenhaft zwei Menschen im Gespräch.
Bewusst unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Jugend- und dem Erwachsenenstrafrecht. (Symbolfoto: Landkreis)

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Strafrecht für Erwachsene und dem für Jugendliche liegt in den vorgesehenen Strafen. Während Erwachsene mit Haft- oder Geldstrafen bestraft werden, also Sanktionen und dann die Resozialisierung im Vordergrund stehen, soll der Jugendliche noch erzogen werden.

Kontakt:

Die spezialisierten, pädagogischen Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe sind im Marburger Landratsamt unter der Telefonnummer 06421 405-0 oder in der Außenstelle Biedenkopf unter 06461 79-0 zu erreichen.