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„Es können wieder Einschränkungen nötig werden“

„Es gibt positive Rückmeldungen seit der Aufhebung des Abstandsgebots an den Grundschulen; und das Infektionsgeschehen in Hessen hat sich nochmals deutlich verlangsamt“, betont Kultusminister R. Alexander Lorz. Daher werde man, gestützt auf medizinische Empfehlungen und die Arbeit der Konzeptgruppe, nach den Sommerferien auch in den übrigen Schulformen zu einem Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche zurückkehren.
„Wir gehen diesen Schritt aus Überzeugung – wohlwissend, dass es ein Nullrisiko nicht geben kann und dass im Bedarfsfall lokal oder auch flächendeckend erneut Einschränkungen erforderlich werden können“, erklärt Lorz weiter.

Kontakte vermeiden

Die Aufhebung des Abstandsgebots im Unterricht mache es möglich, zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückzukehren, so Lorz weiter. „Die gängigen Hygieneregeln, also insbesondere die Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer möglich, die Wahrung eines angemessenen Abstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Unterrichtsräume, die Desinfektion von Oberflächen und das regelmäßige Händewaschen, bestehen selbstverständlich fort.“

Jede Menge Material

Ergänzend zu der bereits zur Verfügung gestellten Schutzausrüstung (vier Lieferungen mit insgesamt zwei Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken, 26.000 Litern Desinfektionsmittel, 50.000 FFP2-Masken, 70.000 Schutzhandschuhen, 20.000 Vlieskitteln und 6.000 Gesichtsschutzschilden) erhalten Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn erneut eine große Lieferung.
„Außerdem geben wir jeder Lehrkraft die Möglichkeit, sich bei Bedarf kostenfrei testen zu lassen.“ Wie einige andere Länder auch wolle Hessen die Wiederaufnahme des Regelbetriebs wissenschaftlich begleiten, ergänzte der Minister.

Minister Lorz im Anzug (in einem Büro)
Kultusminister R. Alexander Lorz ist froh, dass sich das Infektionsgeschehen in Hessen weiter verlangsamt hat. (Foto: © HKM, Patrick Liste)

Eine Aufhebung der Präsenzpflicht sei nur noch individuell mit ärztlichem Attest möglich. Diese Regelung gelte für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bestehe oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand lebten. „Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden digital ins Klassenzimmer zugeschaltet und erhalten dazu bei Bedarf leihweise ein mobiles Endgerät.“

Digitale Lernplattformen

Darüber hinaus baue Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, bis zum Beginn des neuen Schuljahrs weiter aus, versprach Lorz. Hiermit komme man einer zentralen Anregung der Konzeptgruppe für das digitale Lernen nach. Außerdem sei Schulen vorübergehend die Nutzung aller gegenwärtig erhältlicher Videokonferenzsysteme gestattet.