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Infos im Zusammenhang mit dem Virus

Masken ab Montag:

Inzwischen wurde bekannt, dass ab dem kommenden Montag ein Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Bereich getragen werden muss. In Hessen gilt das in Geschäften, Banken, Post sowie im öffentlichen Personen-Nahverkehr. Die Landesregierung gibt dazu folgende Hinweise: „Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.“

Frau mit Einkaufswagen und Mund-Nase-Maske kauft ein.
Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose betonen, dass auch beim Tragen solcher Masken nach wie vor Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen gelten. (Foto: Anrita)

Kinder unter sechs Jahren sind von der Verpflichtung ausgenommen, ebenso Menschen, die durch gesundheitliche Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen solchen Schutz tragen können. Bei wiederholten Verstößen sollen auch Bußgelder verhängt werden.
Professionelle, medizinische Masken sind zudem dem medizinischen Personal vorbehalten; es reichen im Sinne der Verordnung gewöhnliche „Alltagsmasken“.

Für psychisch Erkrankte:

Die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie des Uniklinikums Marburg ist nach wie vor für Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen präsent.
Die Klinik ermöglicht weiterhin eine stationäre Behandlung unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Auch Ambulanzgespräche können erfolgen – und zwar via Telefon. Infos für Interessierte finden sich auf www.ukgm.de oder sind unter der Rufnummer 06421-586 31 65 zu erfragen.

Die Kita-Gebühren

In Angelburg hat der Gemeindevorstand nun beschlossen, erst einmal keine Gebühren für die Kindertagesstätten zu erheben und bezeichnet das als „Signal an die Eltern wegen der Schließungen“. Dies gilt seit Anfang April dieses Jahres. Nach der Wiedereröffnung der Einrichtungen soll dann zudem grundsätzlich über einen Gebühren-Verzicht nachgedacht werden.