Kreis fördert wieder Chöre und Bläsergruppen
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt auch in diesem Jahr wieder Projekte von Chören und Bläsergruppen, die besondere und beispielhafte Leistungen darstellen sowie die Förderung und Ausbildung von (Bläser-)Chören zum Ziel haben. Förderanträge nimmt der Kreis bis zum 31. März entgegen.
Auch bei Gründung
Mögliche Förderkriterien sind beispielsweise die Gründung eines Chores oder einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungs-Veranstaltungen, aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie Wertungs- oder Kritiksingen sowie herausragende Konzerte. Wichtig ist, dass es sich um zukünftige Projekte handelt und pro Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.
Nicht für Honorare
Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können dagegen nicht gefördert werden.
Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, muss dem Antrag beigefügt werden.
Der Antrag ist auch auf der Homepage des Landkreises unter www.marburg-biedenkopf.de mit der Eingabe des Begriffes „Chorwesen“ in die Suchfunktion verfügbar. Eine mit Vertretern von Fachleuten aus diesen Bereichen und des Fachdienstes Kultur und Sport besetzte Jury entscheidet über die Förderung.