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Gesundheit,  Landkreis

Gestern nur ein neuer Fall bestätigt

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist am gestrigen Mittwoch ein neuer Corona-Fall bestätigt worden. Damit erhöht sich die Infektionszahl im Landkreis auf 35. Auch dieser Betroffene befindet sich in häuslicher Isolierung und zeigt lediglich „milde bis mäßige Symptome“.

Neue Einschränkungen

Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerinnen und Bürger schränkt der Kreis den Kundenverkehr in seinen Liegenschaften ab sofort ein. Dafür trifft die Kreisverwaltung eine Reihe von Maßnahmen:
Ab Montag, 23. März, erhalten Kundinnen und Kunden nur noch Zugang zu den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde und ein schriftlicher Nachweis dafür am Gebäudeeingang vorgezeigt werden kann. Bereits seit gestern ist in Teilbereichen der Verwaltung mit dieser Einschränkung zu rechnen – entsprechende Hinweise per Aushang weisen an den betroffenen Eingangsbereichen darauf hin.

Möglichst kontaktfrei

Termine können direkt mit den zuständigen Sachbearbeitenden oder dem zuständigem Fachbereich (Stabsstelle) vereinbart werden, aber auch über die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten per E-Mail. Schriftliche Unterlagen können ebenfalls auf dem Postweg oder per E-Mail an Landkreis @Marburg-Biedenkopf.de eingereicht werden.
Die Bediensteten der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf sind angehalten, alle Anliegen vorrangig schriftlich oder telefonisch zu klären, sodass ein persönliches Vorsprechen in der Verwaltung nur bei besonders wichtigen oder dringlichen Angelegenheiten erforderlich ist. Auch beim KreisJobCenter (KJC) kommt es zu Einschränkungen. Auf dieser Seite mehr dazu.

Zulassungsstelle geschlossen

Bei der Zulassungsbehörde kommt es ebenfalls zu Einschränkungen: Ab dem heutigen Donnerstag, 19. März, sind bis auf weiteres die Kfz-Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle in der Außenstelle der Kreisverwaltung in Biedenkopf geschlossen. In der Hauptstelle in Marburg werden ab Montag, 23. März, nur noch Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten  in dringenden Fällen, nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt. Außerdem entfällt die Öffnung an Samstagen bis auf weiteres.

Pflegepersonal bevorzugt

Bei Terminvergaben der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle werden Personen, die zu Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung wichtiger Bereiche der Infrastruktur gemäß der Vorgaben des Landes Hessen gehören (beispielsweise Krankenhaus- und Pflegepersonal, Personal in Arztpraxen, des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr und des THW) sowie Gewerbetreibende und Landwirte – die auf eine Kfz-Zulassung angewiesen sind – bevorzugt. Angehörige dieser Berufs-/Personengruppen können dies bei der Terminabsprache unter der E-Mail-Adresse Auto@Marburg-Biedenkopf.de mit Angabe ihres Namens, ihrer Adresse sowie ihrer Telefonnummer mitteilen. Die E-Mail-Adresse steht ab morgen (19. März 2020) 12:00 Uhr zur Verfügung.

Pfleger und Ärzte im OP
Bei Terminvergaben der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle werden THW- und Feuerwehrleute, Pflegepersonal oder Landwirte bevorzugt. (Foto: David Mark)

Auch die Kundinnen und Kunden der Führerscheinstelle werden gebeten, Antragsangelegenheiten auf postalischem Wege zu erledigen. Die zur Antragstellung notwendigen Formulare sowie eine Auflistung der notwendigen Antragsunterlagen hierzu gibt es online unter lkmb.de/fahrerlaubnis.
Nach Eingang und Bearbeitung des Antrags bekommt der Antragstellende eine Eingangsbestätigung sowie eine Aufforderung zur Zahlung der fälligen Verwaltungsgebühr per Post übersandt. Im Falle von fehlenden Unterlagen oder Rückfragen setzt sich die Führerscheinstelle telefonisch, postalisch oder per E-Mail in Verbindung. Die Antragsunterlagen können per Post an folgende Anschrift gesendet werden: Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fahrerlaubnisbehörde, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg.

Die Rufnummern

Rückfragen (keine Terminvereinbarungen) zur Antragsstellung nimmt die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06421 405-1611, Rückfragen zur Kfz-Zulassung unter 06421 405-1610 entgegen. Der Fachbereich Ordnung und Verkehr begrenzt ab Donnerstag, 19. März, seine Dienstleistungen ebenfalls auf Anliegen, die ohne persönlichen Besuch möglich sind. Jagdscheine können telefonisch, per Mail oder per Brief – auch durch Einwurf im Fristenbriefkasten – beantragt werden. Alle notwendigen Formulare gibt es online unter lkmb.de/jagdschein.

Und die Waffenbehörde

Auch die Waffenbehörde des Kreises ist ab sofort nur noch auf dem telefonischen oder digitalen Weg sowie per Post zu erreichen. Waffenbesitzkarten können ebenfalls online unter lkmb.de/wbk beantragt werden. Auch die Erreichbarkeit der Fischereibehörde sowie der Gewerbeüberwachung ist auf digitale, telefonische und postalische Wege begrenzt. Es wird darum gebeten, persönliche Vorsprachen nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung wahrzunehmen.