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Agentur für Arbeit prüft Beschäftigung Schwerbehinderter

Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Agentur für Arbeit in Marburg teilt nun mit, dass Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Abgabe wird an das zuständige Integrationsamt gezahlt und wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet.

Bis Ende März

Betriebe können das für das Anzeigejahr 2019 das Programm von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen. IW-Elan ist eine Software, die Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige unterstützt. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2020 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Unterer Teil eines Rollstuhls
Stückweise zu sehen. Auf linoleum
Wieviel Euro sparen Unternehmen, wenn Sie einen behinderten Menschen neu einstellen oder ausbilden?

Unternehmen, die Fragen rund um das Thema „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ haben, können sich direkt an den Experten aus dem Vermittlungsteam, Boris Hoss, wenden. Kontakt ist über die Marburger Rufnummer 06421-605 312 möglich. Wieviel Euro sparen Unternehmen, wenn Sie einen behinderten Menschen neu einstellen oder ausbilden? Mit dem Ersparnisrechner auf www.iw-elan.de lässt sich annähernd berechnen, wie hoch die Ausgleichsabgabe ist und wie die Abgabe zu reduzieren ist.