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Was darf und was muss der Arbeitgeber wissen?

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt lädt zum Informationsangebot ein: „Erfolgreich bewerben in sozialen Netzwerken -Digitale Präsenz als Herausforderung für deinen neuen Job“, so der Titel. „Privates und Berufliches Trennen“, lautet ein Aspekt. „Was darf und was muss der Arbeitgeber wissen? Hast du dich schon gegoogelt?“ Auch diese Fragen werden thematisiert.

Lebenslauf polieren

„Poliere deinen Online-CV“, ermutigen die Veranstalter weiter. CV ist die Abkürzung von „Curriculum Vitae“, was auf lateinisch „Lauf des Lebens“ heißt. CV ist daher ein Synonym für „Lebenslauf“ und gehört als wichtiger Bestandteil in jede Bewerbungsmappe. Es geht um Lücken im CV und wie man sie erklärt.

Ohne Anmeldung

Referentin ist Martina Kuhlmann, Erfolgsmanagerin mit langjähriger Erfahrung als Trainerin und Coach. Termin für das Angebot ist Mittwoch, 28. August, 9.30 Uhr bis 11 Uhr Ort. Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Marburg, Afföllerstraße 25, findet das Ganze statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Fragen vorab steht die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zur Verfügung unter: Marburg.BCA@ arbeitsagentur.de