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Das digitale Erbe regeln

Online shoppen, WhatsApp-Nachrichten oder Emails schreiben – nahezu jeder hat digitale Accounts und Profile. Ist der Konto-Inhaber verstorben, gehen diese auf die Erben über.

Verbraucher können steuern, was mit ihrem digitalen Erbe passieren soll. (Foto: Mikegi)

Das Internet vergisst nicht automatisch. Es weiß genau, dass Herbert F. vor neun Jahren bei einem Elektronikversand im Internet einen Fernseher bestellt hat und dabei auch ein Nutzerkonto angelegt hat. Wenn Herbert stirbt, haben seine Erben viel zu regeln. War da nicht auch noch ein Konto im sozialen Netzwerk?

Rechte der Erben

„Verbraucher können steuern, was mit dem digitalen Erbe passieren soll“, sagt dazu Kai-Oliver Kruske, Referent der Verbraucherzentrale Hessen. „Und zwar am besten schon vor dem Ernstfall.“ Denn ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt klar: Profile können vererbt werden. Dadurch haben Erben vertragliche Rechte – so, als hätten sie die Profile selbst angelegt.
Außerdem haben sie das Recht auf Auskunft. Etwa wie die Zugangsdaten lauten, müssen Unternehmen offenbaren. Wenn Erben ihre Berechtigung nachgewiesen haben, dürfen Firmen sich nicht hinter dem Fernmeldegeheimnis oder dem Datenschutz verstecken, so das Urteil des BGH.

Kostenpflichtige Hilfe

Problematisch ist allerdings, dass Erben selten einen umfassenden Überblick über alle bestehenden Konten haben. Es gibt bereits Anbieter, die kostenpflichtig bei der Suche helfen. Diese kontaktieren aber oft nur eine bestimmte Anzahl von Firmen und rufen teilweise hohe Summen auf.

Vorsorge treffen

Wer seinen Erben die Arbeit erleichtern möchte, kann Listen anlegen und Wünsche äußern. Vielleicht sollen schließlich nicht alle Nutzerkonten den Erben zugänglich sein. Auch dabei helfen spezialisierte Online-Dienste. Alle Konten einem Anbieter anzuvertrauen, birgt aber seinerseits Risiken. Daneben bleibt der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht. Der unterstützt auch bei anderen Fragen zum Testament.

Normales Erbrecht

Der Bereich des digitalen Nachlasses ist Schauplatz weiterer juristischer Kontroversen. Es wird dauern, bis diese gerichtlich beantwortet wurden. Aber es zeigt sich auch, dass die alten Gesetze zum Erbrecht offenbar erstaunlich flexibel auch auf neue Technologien anwendbar sein können.